Zollager
Zoll-Lager-Verfahren ermöglicht Lagerung im Zollager für:
-
Waren ausserhalb der EG, ohne dass für diese Warendie Eingangsangaben zu zahlen wären oderdass die Ware der Maßnahmen der Handelspolitik unterstehen wurde.
-
Waren aus EG wenn die Gesetzgebung der Gesellschaft, die besondere Gebiete regelt, vorsieht, dassder Eintrag dieser Waren im Zollager mit der Ausführung von Massnahmen verbunden ist,die gewöhnlich auf den Warenexport gebunden sind.
Zollagerverwaltung ist bedingt durch Genehmigung, die von Zollbehörden ausgestellt wird.