Hausverzollung
Bei der Zollbehörde der Republik Slowenien, erwarben wir die Genehmigung für Hausverzollung beim Export, was Ihnen und uns vor allem einfachere und schnellere Verzollung der Waren, die für den Warenexport in die dritten Länder bestimmt sind, ermöglicht.
Genehmigung, die wir erwarben, ermöglicht Ihnen Warenverzollung am Ort den Sie bestimmen können, was bedeutet, dass man die Waren nicht mehr auf die Zollterminale zu fahren braucht, sondern Sie können Waren verzollen wo immer Sie wollen z.B. wo Sitz Ihres Unternehmens ist.
In der Genehmigung ist auch Verzollungszeit vorgesehen, die uns seitens des Zollamtes genehmigt wurde und beträgt bei der Antragstellung der Zolldeklaration in das Zollinformationssystem 15 Minuten, was schneller ist als klassische Verzollung ohne Genehmigung.
Für den Arbeitsanfang nach dem vreinfachten Verfahren, müssen wir an den Zoll, Bevollmächtigung über die indirekte Vertretung und eine Liste der Orte für Warenanlieferung, für jeden unserer Partner einzeln, zustellen. In der Absicht, bereiteten wir Ihnen schon ein Vollmachtmuster, vor, das Sie endgültig in dreifacher Ausfertigung ausfüllen (zwei für den Zoll, eine für uns) und an die Adresse schicken:
- Alpetour d.d.
Letališka cesta 16
1000 Ljubljana
Die Vollmacht muss vom gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft unterschreiben werden.