Zollvereinfachungen
In Verbindung mit Zollvermittlung und dem Zollgesetzbuch, erwarben wir von der Zollverwaltung Republik Sloweniens, Vereinfachungen bei Ausführung der Zollformalitäten beim Zollverfahren.
Diese Vereinfachungen zeigten sich in der Praxis als Besonderer Vorteil für Beteiligte, weil die schnellere Ausführung des Zollverfahrens ermöglichen und schnellere Warenübernahme in Unternehmen.
Wir haben uns folgende Vereinfachungen verschaffen:
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Status des bevollmächtigten Lieferanten mit der
Genehmigung, um das Transit innerhalb Europäischer Union
durchzuführen, ohne die Pflicht um die Vorlegung der Waren
und entsprechender Transitdokumentation
dem Abfertigungsort-Amt.
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Status des bevollmächtigen Empfängers mit der Genehmigung, um Waren, die für ihn bestimmt sind unddie durch Transitverfahren transportiert werden, nicht der Bestimmungsbehörde vorzuweisen braucht.
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Warenanmeldung auf Grund der Hausverzollung, die dem Erlaubnissinhaber ermöglicht, dass er Waren in das Zollverfahren in den Unternehmungsräumen oder anderen Stellen, die seitens der Zollbehörde genehmigt wurden (Verzollung im Unternehmen), einführt.
Zollvermittlungsdienstleistungen können Sie in unseren Einheiten in Škofja Loka, Ljubljana und Brniku bestellen.