Registrierung von Fahrzeugen und TÜV
Auf Grund der Bescheidung des Innenministerium (IM) der Republik Slowenien, ist Gesellschaft Alpetour d.d. bevollmächtigt für:
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Erledigung von TÜV für Kraft- und Anhängerfahrzeuge(Registrierungorganisation),
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Abfertigungsverfahren Registrierung von Kraftfahrzeugen und Anhängerfahrzugen und
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Ausgabe von Probefahrtkennzeichen und Bescheinigungen für Probefahrt.
Wir erledigen TÜV für:
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Fahrzeugart
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Kategorie
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| Personenfahrzeuge |
M1 |
| Waren- und Triebfahrzeuge |
N1, N2, N3 |
| Anhängerfahrzeuge |
O1, O2, O3, O4 |
| Busse |
M2, M3 |
| Motorräder, Motorfahrräder, alle Drei- und Vierradantriebe |
od L1 do L5 |
| Landwirtschaftstraktoren |
od T1 do T5 |
| Raupentraktoren |
od C1 do C5 |
| Traktorenanhänger |
od R1 do R4 |
Für Traktoren und Traktoranhänger erledigen wir TÜV auch auf dem Terrain.
Wir erledigen Überprüfung der Fahrzeuge nach CEMT Resolution (sicheres und grüneres Fahrzeug) für:
- Warenfahrzeuge,
- Anhängerfahrzeuge und
- Waren- oder Triebfahrzeuge mit Anhänger.
Neben diesem, erledigen wir auch technische Fahrzeugänderungen, für welche keine Fachprüfung seitens der Fachorganisation (Paragraph 212. nach StVO) gemacht werden muss.
Im Rahmen des Innenministeriums (IM) führen wir folgende Verwaltungsverfahren für Kraft- und Anhängerfahrzeuge, die im Strassenverkehr sein dürfen (Paragraph 190. nach StVO) aus:
- Registrierung von Fahrzeugen,
- Änderung der technischen Daten des registrierten Fahrzeugs,
- Änderung von Daten vom Eigentumer und Eigentümerschaft des Fahrzeuges,
- Fahrzeugabmeldung,
- Ausgabe und Verlängerung des Zulassungsscheins,
- Ausgabe von Kennzeichentafeln und Bestellungen der erneuerten Kennzeichentafeln und
- Ausgabe von Probefahrtkennzeichen und Bescheinigungen für Probefahrt.
Neben den Verwaltungsverfahren, bieten wir den Kunden:
- Pflichtversicherungen für Versicherungen Triglav, Adriatic-Slovenica, Tilia, Zavarovalnica Maribor,
- Zahlung jährlicher Straßenbenutzungsgebüh,
- Zahlung von Gebührenmarken und
- technische Änderungen an Fahrzeugen im Rahmen des regelmässigen TÜV oder auf Wunsch des Kunden als selbständiges Verfahren falls es sich um Farbenwechsel handelt, Eintragung der Geschwindigkeitsbegrenzung laut Gesetz mit Strassenverkehrsordnung (StVO) Paragraph 34., Änderung der Identifikationsnummer des Fahrzeugs laut Paragraph 49. des TÜV Gesetzes.
TÜV werden in einem Erprobungsraum für TÜV auf einer Prüfbahn für Personen- und Warenfahrzeuge und Motorräder durchgeführt.
TÜV von Traktoren und Traktorenanhänger und Fahrzeugen, welche, man wegen ihrer spezifischen technischen Eigenschaften nicht auf den einzelnen Prüfbahnen prüfen kann, werden ausserhalb von Prüfbahnen, auf extra für das vorgeschriebenen Flächen geprüft.
TÜV umfasst Prüfung und Probe aller Vorrichtungen und Ausrüstung am Fahrzeug.